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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ALFA-HOTEL BEHERBERGUNGSVERTRÄGE / TAGUNGEN / VERANSTALTUNGEN

 

 

  • 1 Geltungsbereich/Definitionen

 

  1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und für Verträge über Veranstaltungen sowie für alle in dem jeweiligen Zusammenhang erbrachten Leistungen des Alfa-Hotels St. Ingbert (im Folgenden: Hotel).

 

  1. Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von § 13, 14 BGB sein. Gast im Sinne dieser AGB ist die natürliche Person, die die Leistungen des Hotels persönlich in Anspruch nimmt.

 

  1. Eine Veranstaltung im Sinne dieser AGB umfasst die mietweise Überlassung von Tagungs- oder Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen jeder Art, z.B. private Feiern oder Tagungen.

 

  1. Etwaigen entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Solche AGB erkennt das Hotel nur an, wenn dies ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.

 

  • 2 Vertragsschluss, Vertragspartner

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden seitens des Hotels zu Stande. Macht das Hotel dem Kunden auf dessen Anfrage ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebots seitens des Kunden zu Stande.

 

  1. Der Vertragsschluss kann mündlich oder in Textform erfolgen, auch per Fax oder E-Mail.

 

  1. Vertragspartner des Hotels ist der Kunde, der die Leistungen entweder selbst als Gast in Anspruch nimmt oder der für Dritte als Gäste den Vertrag über die Leistungen des Hotels abschließt. Nimmt in diesem Fall der Gast Leistungen in Anspruch, die nicht von dem Vertrag mit dem Kunden umfasst sind, ist der Gast für diese Leistungen selbst Vertragspartner.

 

  • 3 Vertragsschluss Online-Buchung

 

  1. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
  2. Auswahl des gewünschten Übernachtungstermins
  3. Auswahl des/der gewünschten Zimmers
  4. Eingabe der persönlichen Daten
  5. Betätigung des Buttons „jetzt kostenpflichtig buchen“

 

  1. Mit Anklicken des Buttons „jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Buchungsangebot in Bezug auf das/die ausgewählten Zimmer zu dem angegebenen Preis zu dem angegebenen Datum ab.
  2. Die Buchung ist nur möglich, wenn der Kunde vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat (Checkbox im Bestellablauf).
  3. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung seiner Buchung per E-Mail. Diese E-Mail enthält als Anhang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Kundeninformationen. Diese Eingangsbestätigung ist noch nicht die Annahmeerklärung des Vertrages.
  4. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn das Hotel dem Kunden per E-Mail eine Buchungsbestätigung übersendet, die gleichzeitig die Annahme des Angebots des Kunden darstellt. Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung annehmen. Falls ein Zimmer nicht mehr verfügbar ist, obwohl es zum Zeitpunkt der Bestellung als verfügbar gekennzeichnet war, erhält der Kunde umgehend eine entsprechende Mitteilung.

 

 

  • 3 Preise

 

Die auf der Internetseite des Hotels genannten Preise sind Endpreise, d.h. sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

 

  • 4 Zahlungsbedingungen

 

            Der Preis für die gebuchten Leistungen ist bei Ankunft des Gastes fällig.

           

 

  • 5 Leistungen des Hotels / Bereitstellung der Zimmer / Rauchverbot

 

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Veranstaltungsräume bereit zu halten sowie die sonstigen gebuchten Leistungen zu erbringen.

 

  1. Zimmer werden vom Hotel nur zur Übernachtung für den angemeldeten Gast bereitgestellt. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen ist die Untervermietung der Zimmer oder deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken wie z.B. der Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufsveranstaltungen usw. nicht gestattet. Das gleiche gilt für solche Nutzungen, die den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden.

 

  1. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen ist im gesamten Hotelgebäude untersagt, auch in den Veranstaltungsräumen.

 

  1.  Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

 

  1. Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.

 

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung der Zimmer vor 15:00 Uhr, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

 

  1. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, ist das Hotel berechtigt, Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, wenn der Gast bis zu diesem Zeitpunkt nicht angereist ist.

 

  • 6 Verpflichtungen des Kunden / Zahlungen /Sicherheitsleistung / Rückgabe der Zimmer / Aufrechnung

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die gebuchten sonstigen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Zimmer und sonstige Leistungen zu Gunsten von Dritten (Gäste) gebucht wurden. Nimmt in diesem Fall der Gast Leistungen des Hotels in Anspruch, die nicht von dem Vertrag mit dem Kunden umfasst sind, ist der Gast persönlich zur Zahlung dieser Leistungen verpflichtet.

 

  1. Bei Gruppenbuchungen für Zimmerüberlassungen ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe eine Liste der Gäste zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Rechnungen des Hotels sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug fällig.

 

  1. Das Hotel ist berechtigt, im Fall von Gruppenbuchungen oder in sonstigen begründeten Fällen Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen.

 

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach angemessene Sicherheitsleistungen z.B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen.

 

  1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Zimmer am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen. Im Falle einer verspäteten Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bei einer Abreise bis 13:00 Uhr 20 % des Zimmerpreises, bei einer Abreise bis 14:00 Uhr 40 % des Zimmerpreises, bei einer Abreise bis 18:00 Uhr 80 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Abreise nach 18:00 Uhr, wird der gesamte Zimmerpreis in Rechnung gestellt. Vertragliche Ansprüche des Kunden auf Verbleib in dem Zimmer werden dadurch nicht begründet. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Es steht dem Hotel frei, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert spätestens bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob die von ihm geplante Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels zu beeinträchtigen.

 

  • 7 Rücktritt des Kunden / Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen

 

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, das Hotel dem Rücktritt zustimmt oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

 

  1. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, bis 18:00 Uhr am Tag der Anreise ein gebuchtes Zimmer kostenfrei zu stornieren, sofern das Zimmer noch nicht bezogen wurde.

 

  1. Hat der Kunde Veranstaltungsräume gebucht, wird ihm das Recht eingeräumt, bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Nimmt der Kunde dieses Recht in Anspruch, entstehen ihm keine weiteren Kosten.

 

  1. Besteht kein Rücktrittsrecht und nimmt der Kunde Zimmer nicht in Anspruch, besteht der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung fort, abzüglich Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparter Aufwendungen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die ersparten Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des für die Übernachtung vereinbarten Preises zu zahlen. Die gilt sowohl für den Fall, dass der Kunde nach 18:00 Uhr am Anreisetag mitteilt, dass er Zimmer nicht in Anspruch nimmt, als auch für den Fall, dass der Kunde ohne Mitteilung das Zimmer nicht in Anspruch nimmt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch des Hotels nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

  1. Besteht kein Rücktrittsrecht und der Kunde bestellt reservierte Veranstaltungsräume ab, besteht der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung fort, abzüglich Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie ersparter Aufwendungen. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die ersparten Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei einem Rücktritt binnen 3 Tagen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung 80 % des vereinbarten Preises für Raummiete und Tagungspauschale zu zahlen. Die gilt sowohl für den Fall, dass der Kunde mitteilt, dass er Tagungsräume nicht in Anspruch nimmt, als auch für den Fall, dass der Kunde ohne Mitteilung die Räume nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Rücktritt in dem Zeitraum 4 bis 8 Tage vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung hat der Kunde 50 % des vereinbarten Preises für Raummiete und Tagungspauschale zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch des Hotels nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

  • 8 Rücktritt des Hotels

 

  1. Wird eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  1. Weiterhin ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

 

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
  • Zimmer oder Veranstaltungsräume vom Kunden schuldhaft unter falscher Angabe oder Verschweigen von wesentlichen Umständen z.B. in Bezug auf die Person des Gastes, die Zahlungsfähigkeit des Kunden oder den Zweck der Nutzung, gebucht werden,
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass Zimmer oder Veranstaltungsräume ohne vorherige Absprache zu anderen als Übernachtungszwecken genutzt werden oder dass sie in anderer Weise so genutzt werden, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet wird.

 

Tritt das Hotel berechtigt vom Vertrag zurück, entstehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.

 

  • 9 Haftung des Hotels/Stellplatz/Fundsachen

 

  1. Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701 bis 703 BGB. Darüber hinaus haftet das Hotel für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine weitergehende Haftung des Hotels besteht nur, soweit sonstige Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.

 

  1. Eine darüber hinausgehende Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

 

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht daher nicht. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eines auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Fahrzeuges haftet das Hotel nur nach Maßgabe der nach Absatz 1 und 2 dargestellten Regeln. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

 

  1. Fundsachen und sonstige liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verwahrt die Sachen 6 Monate lang. Danach werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, einem örtlichen Fundbüro übergeben, anderenfalls entsorgt.

 

  • 10 Veranstaltungen

 

  1. Spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung muss der Kunde dem Hotel die genaue Teilnehmerzahl angeben, die dann maßgebend für die Anzahl der in Rechnung gestellten Tagungspauschalen bzw. der in Rechnung gestellten Essen ist. Sollten mehr Personen als angegeben an der Veranstaltung teilnehmen, so wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

 

  1. Eine Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 10 % bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. In diesem Fall können sich sowohl die vereinbarten Preise als auch die vorgesehenen Räumlichkeiten ändern

 

  1. Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitgebracht werden. Abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich in Textform vereinbart werden.

 

  1. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet.

 

  1. Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Kunden nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung des Hotels.

 

  1. Verschieben sich vereinbarte Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, die zusätzliche Leistungsbereitschaft in Rechnung zu stellen. Bei privaten Feiern werden 2 € pro angefangene Stunde pro Teilnehmer, mindestens pro angemeldeter Teilnehmerzahl, in Rechnung gestellt, bei Tagungen wird eine Servicepauschale von 50,00 € pro angefangene Stunde berechnet. 

 

  • 11Informationspflichten gem. § 36 VSBG

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Hotel nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

 

  • 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

 

  1. Auf alle Ansprüche und Forderungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Hotel und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels, St. Ingbert.

 

  1. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Ver­tragsabschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Sitz aus dem Inland verlegt oder ist der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Sitz des Kundens nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand St. Ingbert. Ist die andere Vertragspartei Verbraucher, so ist St. Ingbert nicht ausschließlicher Gerichtsstand.

 

  1. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

St. Ingbert, August 2017

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